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AktenzeichenTenor
3 Ca 39/24Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ordentliche Kündigung vom 29.12.2023 erst zum 30.04.2024 aufgelöst ist.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 67 % und die Beklagte zu 33 %.

4. Der Streitwert beträgt 9.075,00 €.