Das Arbeitsgericht Oberhausen ist zuständig für die Stadt Oberhausen und die Stadt Mülheim and der Ruhr.
Die Berufungsinstanz für das Arbeitsgericht Oberhausen befindet sich beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
Die örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte richtet sich in der Regel nach dem Ort der Arbeitsleistung oder dem Sitz der beklagten Partei
Das Arbeitsgericht Oberhausen ist zuständig für die Stadt Oberhausen und die Stadt Mülheim and der Ruhr.
Die Berufungsinstanz für das Arbeitsgericht Oberhausen befindet sich beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf.