Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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2 BV 16/24 | Beschluss 1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, es zu unterlassen, die durch den Antragsteller genehmigte Personaleinsatzplanung (PEP) für die Mitarbeiter am Standort Oberhausen ohne vorherige Zustimmung des Antragstellers zu ändern, es sei denn, dem Antragsteller steht hinsichtlich der Änderung ausnahmsweise kein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG zu, oder die Zustimmung des Antragstellers wurde durch den Spruch einer Einigungsstelle ersetzt; 2. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Antragsteller Zugang zum ATOSSZeitwirtschaftssystem hinsichtlich der am Standort Oberhausen tätigen Mitarbeitern in den Abteilungen TGA sowie Obst & Gemüse Qualitätsmanagement EHG zu verschaffen; 3. Der Antragsgegnerin für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen ihre Unterlassungspflicht gemäß dem Antrag zu 1. ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 10.000,00 € angedroht. |