Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
1 Ca 514/26Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 27.02.2026 aufgelöst ist.

2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 17.03.2026 aufgelöst ist.

3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzrechtsstreits zu den bisherigen Bedingungen als Wachabteilungsleiter weiter zu beschäftigen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Von den Kosten des Rechtstreits hat der Kläger 55 % und die Beklagte 45 % zu tragen.

6. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 98.908,78 €.

7. Soweit die Berufung nicht bereits durch Gesetz zugelassen ist, wird die Berufung nicht gesondert zugelassen.
1 Ca 601/26Urteil:

1. Das beklagte Land wird verurteilt, die Abmahnung vom 26.03.2026 betreffend die Geldeinzahlung vom 11.02.2026 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.

2. Das beklagte Land wird verurteilt, die Abmahnung vom 26.03.2026 betreffend der Zutrittsverweigerung vom 13.02.2026 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.

4. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 7.000,00 Euro.

5. Soweit die Berufung nicht bereits durch Gesetz zugelassen ist, wird die Berufung nicht gesondert zugelassen.