Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
---|---|
1 Ca 1158/23 | Anerkenntnis- und Schlussurteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, 1.000,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 11.08.2023 an die Klägerin zu zahlen. 2. Auf das Anerkenntnis wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.05.2024 zu zahlen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 4. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 1.500,00 €. |
1 Ca 1162/23 | Anerkenntnis- und Schlussurteil 1. Die Beklagte wird verurteilt, 1.000,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 11.08.2023 an den Kläger zu zahlen. 2. Auf das Anerkenntnis wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.05.2024 zu zahlen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 4. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 1.500,00 €. |
3 Ca 395/24 | Es wurde folgendes U r t e i l verkündet: 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 03.04.2024 aufgelöst wurde. 2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung vom 03.04.2024 aufgelöst wurde. 3. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die ordentliche Kündigung vom 16.09.2024 aufgelöst wird. 4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 5. Der Streitwert beträgt 7.875,00 €. |
3 Ca 522/24 | Es wurde folgendes U r t e i l verkündet: 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 02.05.2024 nicht aufgelöst ist. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 3. Der Streitwert beträgt 11.422,62 €. |