Im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf sind ca. 1390 ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Einsatz. In den Kammerterminen der Gerichte sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und -richtern beteiligt. Mit sozialer Verantwortung und Bezug zur Praxis wirken sie unparteiisch vornehmlich auf eine Streitschlichtung durch die eingehende Erörterung des Falles mit den Parteien und ihren Vertretern hin.

Ernennung
Rechte und Pflichten
Grundsätzliches zu Voraussetzungen der Ernennung und den Rechten und Pflichten

Geschäftsstelle für die Ernennung
der ehrenamtlichen Richter-innen
Information über die Geschäftsstelle

Häufige Fragen
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